Das Golden Visa in Spanien wurde abgeschafft. Erfahren Sie, wie sich dies auf ausländische Investoren auswirkt und welche legalen Alternativen zur Wohnsitznahme nach der Reform im April 2025 bestehen.
Am 3. April 2025 trat eine bedeutende Gesetzesänderung in Spanien in Kraft: Die Abschaffung des sogenannten Golden Visa. Damit endet das spezielle Aufenthaltsprogramm, das Nicht-EU-Bürgern den Erwerb eines Wohnsitzes in Spanien durch eine erhebliche Investition — insbesondere in Immobilien — ermöglichte.
Diese Maßnahme erfolgte im Rahmen des Ley 14/2003 über die Unterstützung von Unternehmern und deren Internationalisierung, welches die rechtliche Grundlage für das Golden Visa darstellte. Durch die Abschaffung wird die Option „Europäischen Wohnsitz durch Investition“ in Spanien nicht länger verfolgt.
Als Ibiza Royal Agency analysieren wir nachfolgend, was diese Änderung konkret für Investoren bedeutet, wie mit bereits erteilten Golden Visas umzugehen ist und welche legalen Alternativen sich nun bieten.
Was war das Golden Visa in Spanien?
Das sogenannte Golden Visa war ein spezieller Aufenthaltstitel für Nicht-EU-Bürger, die eine bedeutende Investition in Spanien tätigten, mit dem Ziel, dort zu wohnen und häufig auch zu arbeiten.
Typische Merkmale:
- Ursprünglich gültig für einen Zeitraum von 3 Jahren, mit der Möglichkeit zur Verlängerung um weitere 5 Jahre, sofern die Investition beibehalten wurde.
- Die Antragstellung erfolgte nicht über das allgemeine Ausländer- und Aufenthaltsrecht, sondern über die Unternehmer-Gesetzgebung („Ley de Emprendedores“) – in Spanien war dies die Ley 14/2003.
- Investitionsformen umfassten in erster Linie Immobilienkäufe, aber auch andere Optionen wie Staatsanleihen, Beteiligungen oder Unternehmerprojekte.
- Möglichkeit zur Antragstellung direkt aus Spanien heraus, was viele Investoren als Vorteil empfanden.
Das Verfahren machte das Golden Visa besonders attraktiv für Investoren, die sich über Immobilien einen Wohnsitz in Europa sichern wollten.
Was passiert mit bestehenden Golden Visas und laufenden Anträgen?
Mit der Reform wurde klargestellt: Neue Anträge auf das Golden Visa sind nicht mehr möglich. Der letzte Termin zur Antragstellung war der 2. April 2025.
Für bereits erteilte Golden Visas gilt Folgendes:
- Wenn die Investition in Immobilien von mind. 500.000 € erfolgte: Der Aufenthaltstitel kann verlängert werden und bleibt gültig.
- Wenn die Investition in andere Kategorien (z. B. Staatsanleihen, Anleihen) erfolgte: Diese Erlaubnis kann nicht mehr verlängert werden und läuft nach Ablauf regulär aus.
Wer also bereits ein Golden Visa durch eine Immobilieninvestition besitzt, ist hinsichtlich seines Wohnsitzstatus abgesichert und kann weiterhin von den Bedingungen profitieren.
Warum wurde das Golden Visa gestrichen?
Die Abschaffung resultiert aus mehreren gewichtigen Gründen:
- Anpassung an EU-Richtlinien: Spanien folgte damit einer europäischen Entwicklung, wonach Aufenthaltsprogramme gegen Investitionen zunehmend kritisch gesehen werden – ähnlich wie bereits in Portugal.
- Schutz des Wohnungsmarktes: In Spanien steigen die Immobilienpreise stetig, während das reale Einkommen vieler Haushalte nur gering wächst. Die Regierung begründet den Schritt unter anderem damit, die Verfügbarkeit von Wohnraum für einheimische Bewohner zu verbessern und den Druck von Auslandsinvestitionen zu mindern.
Die Kombination aus regulatorischen sowie sozio-ökonomischen Faktoren führte zu der Entscheidung, das Golden Visa-Modell zu beenden.
Legale Alternativen zum Golden Visa
Obwohl das Golden Visa nicht mehr neu beantragt werden kann, bestehen weiterhin legale Wege, um als Ausländer in Spanien eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten:
1. Aufenthaltsgenehmigung ohne Erwerbstätigkeit („Non-Lucrative Residence“)
Ideal für Personen mit ausreichenden finanziellen Mitteln, die in Spanien wohnen möchten ohne erwerbstätig zu sein.
- Nachweis von etwa 30.000 € auf einem Bankkonto.
- Abschluss einer privaten Krankenversicherung.
- Erteilung für ein Jahr, verlängerbar.
- Einschränkung: Keine ausgeübte Erwerbstätigkeit erlaubt.
2. Visum für digitale Nomaden
Geeignet für Remote-Worker oder Unternehmer mit internationalem Kundenkreis.
- Aufenthalt von bis zu drei Jahren, ggf. mit steuerlichen Vorteilen.
- Erlaubt das Arbeiten von Spanien aus, für Kunden oder Arbeitgeber im Ausland.
3. Studentenvisum
Für diejenigen, die in Spanien studieren und langfristig bleiben möchten.
- Arbeit bis zu 30 Stunden pro Woche möglich.
- Nach Abschluss der Ausbildung evtl. Umstieg auf eine Arbeits- oder Unternehmergenehmigung.
4. Gemeinschaftskarte oder Aufenthaltskarte für Familienangehörige eines Spaniers bzw. EU‐Bürgers
Wenn enge Verbindungen zu einer Person mit spanischer oder EU-Staatsbürgerschaft bestehen:
- Aufenthalt für 5 Jahre möglich, mit vollem Arbeitsrecht.
- Gilt etwa für Ehepartner, Kinder oder Eltern, die von einem EU-Bürger in Spanien abhängig sind.
Fazit
Die Abschaffung des Golden Visa in Spanien markiert das Ende einer Ära für ausländische Investoren, die über Immobilien einen europäischen Wohnsitz erzielen wollten. Doch Spanien bleibt weiterhin ein attraktives Ziel für Wohnsitz und Investition — dank solider und gesetzlich klarer Alternativen, die sich nun eröffnen.
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